Zielsetzung
Mit über vierzig deutsch-chinesischen Einrichtungen, Kooperationsprojekten, Partnerschaften und Austauschprogrammen besitzt die Tongji-Universität eine herausgehobene Stellung in der gemeinsamen Wissenschaftskooperation. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützte Chinesisch-Deutsche Campus (CDC) stärkt diese Vielzahl hervorragender Projekte in ihrer Sichtbarkeit und ermöglicht eine intensivere Vernetzung untereinander, um so ein lebendiges Bild der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit über die Tongji-Universität hinaus zu präsentieren. Gleichzeitig bietet der CDC an der Tongji-Universität deutschen Wissenschaftspartnern ein Tor nach China.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt ist jedes Kolleg, jede Einrichtung, jede Kooperation etc. der Tongji-Universität (im Folgenden unter dem Sammelbegriff „Einrichtung“ gefasst) sowie ihre deutschen Partner, die sich an der Tongji-Universität engagieren. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Förderbereiche
Förderungen können im Rahmen verschiedenster Projekte und Veranstaltungen bewilligt werden. Sie können nur für noch nicht begonnene Maßnahmen gewährt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Gefördert werden können bspw.:
-Ausrichtung einer wissenschaftlichen Veranstaltung (Konferenz, Kongress, Symposium, Seminare , Workshops, Summer Schools, Wettbewerbe etc.)
-Honorare zur Durchführung von Seminaren, Kursen, Fortbildungsmaßnahmen etc.
-Öffentlichkeitsarbeit für konkrete Projekte (Erstellung von Flyern, Programmheften, Schaltung von Anzeigen, Aufstellern etc.)
Förderkriterien
Die nachstehenden Förderkriterien gelten als Anhaltspunkte und sind weder abschließend noch ausschließlich zu verstehen:
-Deutschlandbezug
-Beitrag zum gegenseitigen Verständnis zwischen China und Deutschland
-Stärkung der Tongji als bevorzugter Studien-/Forschungsstandort für deutsche Studierende und Wissenschaftler
-Förderung der Vernetzung der deutschlandbezogenen Aktivitäten innerhalb der Tongji
-Aktualität, Nachhaltigkeit
Förderhöchstbetrag
Der Förderbetrag ist nicht beschränkt, kann jedoch die Möglichkeiten der CDC-Mittel nicht übersteigen.
Antragsstellung
1) Projektverantwortlicher
Der Antrag wird von einem Projektverantwortlichen der antragstellenden Einrichtung eingereicht. Dieser dient im Laufe der Antragsbearbeitung und der eventuell folgenden Förderung als Ansprechpartner und ist gegenüber dem Zuwendungsgeber verantwortlich für die ordnungsgemäße und erfolgreiche Projektdurchführung sowie die Einhaltung der Fördervereinbarungen.
2) Förderantrag
Der Förderantrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten, unterschriebenen Antragsformular, einer etwa einseitigen Projektbeschreibung und einem Finanzplan. Der vollständige Antrag wird schriftlich im Original bei der untenstehenden Kontaktperson eingereicht. Die Projektbeschreibung macht Thema, Zeitplan, Durchführung und Ziel der Veranstaltung deutlich.Der Finanzplan enthält eine detaillierte Kostenaufstellung, welche die Projektfinanzierung transparent werden lässt und die Verwendung der beantragten Fördersumme deutlich macht. Nachträgliche Änderungen müssen dem Förderer unverzüglich mitgeteilt werden. Der Förderantrag kann in Deutsch oder Chinesisch eingereicht werden. Der CDC behält sich vor, Anträge zur Überarbeitung an den Antragssteller zurückzugeben.
3) Antragsfrist
Anträge können flexibel eingereicht werden, sollten jedoch vor dem 15.08. für das laufende Jahr eingegangen sein. Nach dem 15.08. eingereichte Anträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn das CDC-Budget für das laufende Jahr noch nicht ausgeschöpft ist. Der Antragsteller ist selbstverantwortlich, den Förderantrag rechtzeitig und vollständig einzureichen. Bei nachträglichem oder unvollständigem Einreichen eines Antrags, kann eine weitere Bearbeitung nicht garantiert werden.
Antragsbewilligung
Die Bewilligung der Förderanträge wird im Einvernehmen mit dem DAAD vorgenommen. Die Bewilligung wird dem Antragsteller in einem Bewilligungsschreiben mitgeteilt. Möglicherweise sind mit der Bewilligung Auflagen verbunden, über die der Antragsteller gleichzeitig mit der Bewilligung schriftlich informiert wird. Die Bewilligung tritt erst dann in Kraft, wenn der Antragsteller gegenüber dem Zuwendungsgeber schriftlich sein Einverständnis erklärt hat.
Förderzeitraum
Die Förderung wird für den im Projektantrag angegebenen Zeitraum / das angegebene Projekt bewilligt.
Mittelverwendungsnachweis und Mittelübertragung
Der Geförderte ist verpflichtet binnen 2 Wochen nach Ablauf des Förderzeitraums, im Allgemeinen also mit Ende des Projekts / der Veranstaltung, einen etwa einseitigen Verlaufsbericht, eine detaillierte Kostenaufstellung und die Belege (Fapiao) für die bewilligten Mittel einzureichen. Der Verlaufsbericht soll die Öffentlichkeitswirksamkeit (Publikumszahlen, Teilnehmerzahlen, Erscheinen in der Presse) und die Nachhaltigkeit des Projekts deutlich machen. Nach Einreichen der Belege (Fapiao) und Prüfung des Berichts wird dem Geförderten die durch die Belege nachgewiesene Summe im Rahmen der bewilligten Fördersumme auf das in der Annahmebestätigung genannte Konto überwiesen. Sollten bereits vorab Mittel ausgezahlt worden sein, werden diese im Zuge der Abrechnung verrechnet.
Informationspflicht
Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, den Zuwendungsgeber über den Stand der Planung des Projekts regelmäßig und auf Anfrage zu informieren. Insbesondere Änderungen in Ziel, Durchführung oder Finanzierung des Projekts werden dem Zuwendungsgeber unverzüglich mitgeteilt.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Der Geförderte verpflichtet sich, die Förderung in der gesamten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch eine sichtbare Platzierung des Logos des BMBF, des CDC und des DAAD und den Satz „gefördert durch den CDC über den DAAD aus Mitteln des BMBF“ in der entsprechenden Sprache kenntlich zu machen. Die Dateien werden dem Geförderten vom Förderer zur Verfügung gestellt. Der Geförderte sorgt außerdem dafür, dass die CDH ohne Nachfrage von allen Materialien, die zur Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden, innerhalb von einer Woche nach Erscheinen zwei Ansichtsexemplare erhält.
Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Hierzu gehören unter anderem:
-absolute Ehrlichkeit zwischen den Partnern
-Achtung des geltenden Rechts
-Zitate und Quellen konsequent und ausführlich zu dokumentieren
Die ausführlichen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis finden sich in der Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (WILEY-VCH Verlag) und in den Verwendungsrichtlinien für Sachbeihilfen DFG-Vordrucke 2.01 bzw. 2.02 (s. DFG-WEB-Site: http://www.dfg.de Rubrik Förderung / Rechtliche Rahmenbedingungen der Forschung).
Widerruf, Rückforderung, Einstellung
Der Zuwendungsgeber behält sich vor, die Förderungsbewilligung zu widerrufen, die Förderung einzustellen oder bereits gezahlte Förderungsbeträge zurück zu fordern, sollte sich herausstellen, dass die Förderungsmodalitäten nicht erfüllt werden oder gegen die festgelegten Anforderungen und Vereinbarungen verstoßen wird.
Schlussbestimmungen
Der CDC behält sich Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibung vor. Der Antragssteller hat selbstverantwortlich von der aktuellsten Ausschreibungsversion Kenntnis zu nehmen. Diese kann per Mail unter schwedler@tongji.edu.cn eingeholt und auf der CDH-Webseite cdh.tongji.edu.cn abgerufen werden. Die Aufzählung der aufgeführten Förderkriterien ist nicht abschließend. Der Förderer muss dem Antragssteller über die Förderentscheidung keine Rechenschaft abgelegen.
Kontakt
Andrea Schwedler
Tongji-Universität | Chinesisch-Deutscher Campus (CDC) | Chinesisch-Deutsches Haus, Raum 702,
Chifeng Lu 50, Shanghai 200092 | E-Mail: schwedler@tongji.edu.cn | Tel.: +86-21-6598 4967
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